Lehrlingsförderung

Die Gemeinde Straß im Attergau gewährt folgende Lehrlingsförderung:

Erhöhung der Förderung auf € 500,-- + Kommunalsteuernachlass im 1. Lehrjahr für Straßer Betriebe und deren Lehrlinge unabhängig davon, ob sie aus anderen Gemeinden kommen.