Agrarbeihilfe

Wie im letzten Jahr wird zur Berechnung der Unterstützung für die Bewirtschaftung von Steilflächen im Gemeindegebiet die 1. Mitteilung über die Ausgleichszulage 2022 herangezogen. Die Besamungs- und Steilflächenbeihilfe kann unter Vorlage der Deckscheine der 1. und 2. Besamung vom Jahr 2021 sowie der angeführten Mitteilung zur Berechnung der Steilflächen bis 28. Februar 2022 am Gemeindeamt beantragt werden.