Feuerpolizei - Feuerbeschau


Überprüfungsintervalle:


Die Gemeinde hat die Brandsicherheit von Gebäuden, Anlagen und den jeweiligen dazugehörenden Grundstücken zu überprüfen, und zwar:
1. Bei Objekten oder Objektsteilen, die der Risikogruppe angehören, in einem Intervall von drei Jahren.


2. Bei Objekten oder Objektsteilen, die nicht der Risikogruppe angehören, in einem Intervall von acht Jahren, bei Kleinhausbauten und deren Nebengebäuden jedoch in einem Intervall von zwölf Jahren.


3. Bei offenkundiger Brandgefahr oder bei Vorliegen von glaubhaften Hinweisen auf Lagerungen oder sonstige Umstände, die für die Brandsicherheit von Bedeutung sind und noch nicht Gegenstand einer Feuerpolizeilichen Überprüfung waren, jederzeit.


Ein Objekt gehört der Risikogruppe an, wenn von ihm auf Grund seiner Art, Größe, Nutzung oder der dort üblicherweise anzunehmenden größeren Menschenansammlung eine höhere Brandgefahr ausgeht als von anderen Objekten (erhöhte Brandgefahr)oder in dem auf Grund erschwerter Evakuierungs- und Rettungsbedingungen ein erhöhtes Gefahrenpotential für die sich darin aufhaltenden Menschen bei einem Brand gegeben ist.

Zuständig