Fundamt

Fundgegenstände können beim Gemeindeamt abgegeben werden.

Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache.

Weitere Infos erhalten Sie am HELP-Server.

Fundinfo

 

 

Zuständig