Hundeabgaben und Hundemarke

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen einer Woche zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

  1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;

  2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;

  3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;

  4. Der Meldung gemäß Abs. 1 ist anzuschließen:

    • der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis und

    • der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von mindestens € 730.000,00 besteht.

 

 

Zuständig