Kinderbetreuungsbonus

Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ.

wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:

  • Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 36. und 72. Lebensmonat
  • Das Familieneinkommen darf die errechnete Obergrenze nicht überschreiten
  • gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich
  • darüber hinaus ab dem 31. bis zum 36. Lebensmonat bzw. vom 73. Lebensmonat bis zum Schuleintritt bei Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung in Form einer Krabbelstube, eines Kindergartens einer Tagesmutter bzw. einer Sonderform der Kinderbetreuung nach § 23 Oö. Kinderbetreuungsgesetz 2007

Antragstellung:

  • Einmalige Beantragung pro Kind mittels aufliegendem Formular ( wurde der OÖ. Kinderbetreuungsbonus einmal positv erledigt, wird der/die Antragsteller/in automatisch ca. 8 Wochen vor dem vierten bzw. fünften Geburtstag des Kindes/der Kinder angeschrieben).
  • Formulare liegen auch im Gemeindeamt auf.

Formular Kinderbetreuungsbonus

Zuständig