Studentenförderung

 Die Gemeinde Straß im Attergau gewährt Studentinnen und Studenten eine Förderung unter nachstehenden Bedingungen.


Förderhöhe: € 100,-- pro Studiensemester


Fördervoraussetzungen:

• Studentin bzw. Student besucht eine Universität oder Fachhochschule;

Hauptwohnsitz in der Gemeinde Straß im Attergau zum Stichtag 31. Oktober bzw. 31. März des betreffenden Studiensemesters und durchgehend im gesamten Studiensemester (bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Straß i. A. ist der aliquote Förderbetrag zurückzuerstatten);

• Höchstalter: Vollendung des 26. Lebensjahres zum Stichtag 31. Oktober bzw. 31. März des betreffenden Studienjahres;


Antragszeitraum:

Die Antragstellung hat bis längstens 31. Oktober für das Herbstsemester bzw. 31. März für das Sommersemester mittels vollständig ausgefüllten und unterfertigten Antragsformulars zu erfolgen und es ist eine Inskriptionsbestätigung pro Semester beizulegen.


2021_Antrag_auf_Studentenförderung_NEU.pdf (0.27 MB)