Verkehrsflächenbeitrag

Zuständig

Der Verkehrsflächenbeitrag errechnet sich wie folgt:

Wurzel aus der Grundstücksfläche x Straßenbreite (generell 3 Meter) x Einheitssatz (derzeit € 95,00) 

abzüglich Ermäßigungen gem. § 21 Oö. Bau 1994 idgF.


Der Einheitssatz wurde mit Verordnung der OÖ. Landesregierung (LGBl.Nr. 26/2023) mit  € 95,00 festgesetzt.